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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen (im Folgenden als „Leistungen“ bezeichnet) der Agentur Na weddings, vertreten durch Natja Abalhid (Inhaberin), in ihrer bei Vertragsabschluss aktuellen Fassung. Unsere Vertragspartner werden nachfolgend als Kunden, Na weddings als Agentur bezeichnet.

Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Verträge und Vereinbarungen, in mündlicher wie auch in schriftlicher Form, die zwischen dem Kunden und der Agentur geschlossen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, Änderungen dieser Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden sind nur gültig, soweit die Agentur sich damit ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt hat.

§ 2 Angebot, Vertragsabschluss, Leistungsumfang

Angebote der Agentur an den Kunden sind stets unverbindlich. Der Vertrag kommt durch schriftliche Angebotsannahme des Kunden und der anschließenden schriftlichen Bestätigung durch die Agentur zustande. Mit Annahme erklärt der Kunde in jedem Fall die Anerkennung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Agentur ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen Dritter zu bedienen. Die Agentur agiert auch als Vermittler von Leistungen Dritter. Dienstleisterverträge oder sonstige Verträge werden direkt zwischen dem Kunden und Dritten geschlossen. Die Entscheidung über die Beauftragung Dritter trifft der Kunde in eigenem und freiem Ermessen. Die Agentur ist für die Leistungen der vermittelten Dritten nicht verantwortlich und übernimmt hierfür keine Haftung.

Die Agentur ist berechtigt, Änderungen und Abweichungen bezüglich einzelner, vertraglicher Leistungen vorzunehmen, sofern diese nach Vertragsabschluss im Sinne der planmäßigen Durchführung der Veranstaltung erforderlich werden. Das erstreckt sich nur auf solche Änderungen und Abweichungen, durch welche der Gesamtzuschnitt der Veranstaltungen nicht beeinträchtigt wird. Die Agentur wird nach Möglichkeit versuchen, die Änderungen zuvor mit dem Kunden abzustimmen.

§ 3 Preise

Die durch die Agentur angegebenen Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Agentur behält sich das Recht vor, Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Zustandekommen des Vertrages Preiserhöhungen oder Mehrkosten eintreten, die zum Zeitpunkt des Abschlusses nicht vorhersehbar waren. Die Agentur wird den Kunden über die Preisänderung informieren. Übersteigen die geänderten Preise die zunächst vereinbarten Preise um mehr als 20%, so ist der Kunde berechtigt, die von der Preisänderung betroffene Leistung abzubestellen.

§ 4 Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der Agentur nach Rechnungsstellung ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen fällig. Ab 30 Tagen tritt ohne weitere Mahnung Zahlungsverzug ein. Die Honorare für Einzelleistungen, wie Recherche und Vermittlungen von Dritten (Räumlichkeiten, Künstler etc.) sind sofort nach Vorlage der vereinbarten Vorschläge an die Agentur zu zahlen. Unabhängig davon, ob eine erfolgreiche Vermittlung stattgefunden hat. Für Sonderanfertigungen und Druckaufträge gilt grundsätzlich Vorkasse.

Bei der Buchung eines Service- / Organisationspaketes ist das vereinbarte Honorar – sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde – in zwei Raten zu zahlen. Die erste Rate beläuft sich auf 50% der vereinbarten Summe; sie ist unmittelbar nach der Auftragserteilung zu zahlen („Anzahlung“). Die restlichen 50% der vereinbarten Summe müssen spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung auf dem Geschäftskonto der Agentur gebucht sein. Die Agentur wird dem Kunden nach der Auftragserteilung eine Rechnung zusenden, die die Höhe und den Zeitpunkt der zu zahlenden Raten ausweist. Über eventuell vereinbarte Zusatzleistungen wird die Agentur dem Kunden gesonderte Rechnungen erstellen, die jeweils unmittelbar nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar sind.

Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist die Agentur zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Anspruch der Agentur auf Zahlung des bei Vertragsabschluss vereinbarten Honorar- /Leistungsentgelts bleibt hiervon unberührt.

§ 5 Pflichten des Kunden

Der Kunde hat eine Informations- und Hinweispflicht bezüglich aller Details, etwaiger Besonderheiten und Änderungen der vertragsgegenständlichen Veranstaltung. Änderungen sind stets mit der Agentur schriftlich zu vereinbaren. Die Anmeldung von Künstlerdarbietung bei der GEMA, die entsprechende Gebührenzahlung sowie etwaige sonstige Genehmigungen (wie behördliche Genehmigungen) sind ausschließlich Verpflichtung des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, die geltenden Gesetze und Verordnungen einzuhalten.  Die Agentur ist für die vorgenannten Punkte nicht verantwortlich und übernimmt keine Haftung, wenn die geplante Veranstaltung aus diesem Grund nicht oder unter Einschränkungen durchgeführt werden kann.

Die Vermietung von Materialien ist Gegenstand gesonderter Regelungen, die dem Kunden gegebenenfalls mit dem Angebot übermittelt werden.

Sofern der Kunde mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten, insbesondere Zahlungspflichten in Verzug ist, ist die Agentur an die Einhaltung vereinbarter Fristen und Termine ihrerseits nicht gebunden.

§ 6 Leistungserbringung

Die Leistungen erfolgen, wenn nicht anders vereinbart, zum vertraglich vereinbarten Termin. Leistungstermine und Fristen gelten als unverbindlich, wenn diese nicht durch die Agentur schriftlich bestätigt wurden. Leistungsfristen sind in jedem Fall erst verbindlich, wenn über sämtliche Einzelheiten der Auftragsausführung Übereinstimmung erzielt ist und der Kunde die von ihm zu leistenden bzw. zu beschaffenden Informationen und Unterlagen übermittelt hat, die Agentur schriftlich bestätigt hat und die Anzahlung geleistet hat.

Die Agentur wird für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten von ihrer Leistungsverpflichtung befreit, wenn die Leistung durch höhere Gewalt oder den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände unmöglich wird, die die Agentur trotz der nach den Umständen des Einzelfalls zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, selbst wenn sie sich in Verzug befinden sollten.

Hierzu gehören insbesondere Streik, behördliche Anordnungen, politische Ereignisse, Pandemien, Umweltkatastrophen, auch wenn sie bei Lieferanten von der Agentur oder deren Unterlieferanten eintreten. Eine automatische Vertragsauflösung ist damit nicht verbunden. Die Agentur ist verpflichtet, den Kunden von einem solchen Hindernis zu benachrichtigen und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. In diesem Fall entfallen etwaige daraus entstehende Schadensersatzansprüche oder Rücktrittsrechte des Kunden.

Gerät die Agentur mit ihren Leistungen in Verzug, so ist die Schadensersatzpflicht auf die Höhe der Gesamtvertragssumme begrenzt.

§ 7 Kündigung

Sofern die Durchführung der geplanten Veranstaltung aus Gründen der höheren Gewalt, somit einem unvorhergesehenen, von beiden Parteien nicht beeinflussbaren außerordentlichen Grund, unmöglich werden sollte, ist jeder Vertragspartner zur Kündigung berechtigt. Diese hat durch schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Partei zu erfolgen. Die Agentur kann die Bezahlung der bis dahin angefallenen Kosten verlangen und ist in diesem Umfang auch nicht zur Rückzahlung der Anzahlung verpflichtet.

Soweit die Agentur für den Kunden aus dessen Zahlungen Leistungen an Dritte erbracht hat, sind diese im Falle der Kündigung des Vertrages an den Kunden unter den Voraussetzungen zurückzuzahlen, dass sie von den jeweiligen Vertragspartnern zurückverlangt werden können. Soweit die jeweiligen Vertragspartner der Rückzahlung verweigern, ist die Agentur verpflichtet, ihren Rückzahlungsanspruch an den Kunden abzutreten.

Eine außerordentliche Kündigung des vorliegenden Vertrages ist für die Parteien aus besonderem Grunde rechtlich zulässig. Als solche Gründe gelten unter anderem:

  • Nichterbringung vertraglich geschuldeter Leistungen trotz schriftlicher Mahnung und Nachfristsetzung

  • Erheblicher Verstoß gegen vertragliche Pflichten durch die andere Partei, so dass die weitere Durchführung des Vertrages unzumutbar wird.

Der Kunde ist auch zur außerordentlichen Kündigung für den Fall einer geplanten Hochzeit berechtigt, wenn sich das Paar vor der Durchführung der Hochzeit trennt und daher die Veranstaltung nicht durchführen möchte.

Die Kündigung hat in jedem Fall schriftlich gegenüber der anderen Vertragspartei zu erfolgen.

Im Falle der außerordentlichen Kündigung durch die Agentur oder der außerordentlichen Kündigung des Kunden aufgrund einer Trennung wie oben beschrieben, hat der Kunde die bis zum Zeitpunkt der Kündigung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. In jedem Fall werden aber mindestens folgende Kosten fällig:

 • 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn - 50% des Honorars

 • bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn - 75% des Honorars

 • bis 1 Monate vor Veranstaltungsbeginn - 100% des Honorars

§ 8 Gewährleistung

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich mitzuteilen. Kommt der Kunde seiner Mitteilungspflicht nicht fristgerecht nach und können Mängel aufgrund des Verhaltens des Kunden nicht rechtzeitig während oder bis zum Ende der Veranstaltung behoben werden, können aus diesen Mängeln keine Ansprüche hergeleitet werden.

§ 9 Haftung

Die Haftung der Agentur für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern sie nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betrifft oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen für Erfüllungsgehilfen.

Für Schäden des Kunden, die diesem durch seine eigenen Vertragspartner zugefügt werden, haftet die Agentur nicht. Dies gilt auch dann, wenn die Agentur im Auftrag des Kunden organisatorische Absprachen mit dessen Vertragspartnern getroffen hat.

Die Agentur haftet im Rahmen dieses Vertrages nicht für die Folgen höherer Gewalt. Dazu gehören Anordnungen von Behörden, Kriege, innere Unruhen, Pandemien, Flugzeugentführungen, Terroranschläge, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle, Unfälle, Sturm, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, von denen die Dienste der Agentur oder deren Lieferanten beeinflusst werden. Gleiches gilt für das Eintreten von Umständen, die die Veranstaltung unmöglich machen, aber von der Agentur nicht verursacht wurden oder in anderer Weise zu vertreten sind.

 

 

§ 10 Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrechte, Eigenwerbung

Sämtliche gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen Eigentum der Agentur.

Nutzungsrechte jeder Art an den von der Agentur erstellten Konzeptionen, Texten, Fotografien, Plänen, Programmen, Skizzen, Entwürfen und Modellen im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung verbleiben bei der Agentur und dürfen unter keinen Umständen anderweitig verwendet oder an Dritte weitergegeben werden.

Die Agentur ist berechtigt, Texte, Entwürfe, Konzepte, Fotos und gelieferte Waren aus vorliegender Vertragserfüllung zum Zwecke der Eigenwerbung und zu Referenzzwecken zu nutzen. Die Agentur ist fernerhin berechtigt, während der Veranstaltung Fotoaufnahmen zu fertigen und diese unter Berücksichtigung der DSGVO zum Zwecke der Eigenwerbung und zu Referenzzwecken einzusetzen.

§ 11 Schriftform / Salvatorische Klausel

Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahekommt.

§ 12 Rechtswahl und Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Agentur unterliegt – ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Auftraggebers – dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechtes und des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand ist Hamburg.

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